Initiative PZ Meienberg: Ist der Gegenvorschlag des Stadtrats von Rapperswil-Jona zulässig?

Der Stadtrat will im Gegenvorschlag ein Grundstück im Schachen abgeben. Die Initiative «Attraktiver Wohnraum im ehemaligen Pflegezentrum Meienberg» fordert aber etwas ganz anderes: ein quartierverträgliches Wohnprojekt auf der Liegenschaft des Pflegezentrums. 

Die FDP der Stadt Rapperswil-Jona lässt rechtlich prüfen, ob der Gegenvorschlag des Stadtrats zulässig ist. Sie hat dazu am 23. September 2026 beim Departement des Innern des Kantons St. Gallens eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Die FDP ist der Meinung, dass der Gegenvorschlag die Einheit der Materie verletzt. Die Initiative adressiert ausdrücklich die Liegenschaft Nr. 2912J des Pflegezentrums am Meienberg. Der Stadtrat kann in seinem Gegenvorschlag nicht einfach auf ein anderes Grundstück ausweichen. 

Der Stadtrat plant auf der Liegenschaft Nr. 2912J des Pflegezentrums eine Zwischennutzung als Asylunterkunft bis mindestens 2035. Die Initianten wehren sich dagegen, dass das Vorhaben unbefristet ist. Sie wollen stattdessen, dass zeitnah ein quartierverträgliches Wohnprojekt mit einem substanziellen Anteil an preisgünstigen, finanziell nachhaltigen und generationenübergreifenden Wohnungen umgesetzt wird. Dies insbesondere, weil die Liegenschaft bereits 2016 im Bericht «Preisgünstiger Wohnraum» der Stadt Rapperswil-Jona als geeignetes Grundstück benannt wurde. 

Für die FDP gehört der Standort zum Kern des Begehrens. Der Gegenvorschlag des Stadtrats geht aber nicht darauf ein. Stattdessen soll das Grundstück Nr. 162J im Schachen im Baurecht an einen gemeinnützigen Wohnbauträger abgegeben werden. Etwas Verbindliches zur Liegenschaft Nr. 2912J am Meienberg enthält der Gegenvorschlag nicht. Dort hält der Stadtrat an einer unbefristeten Zwischennutzung fest. 

«Die Initiative verlangt eine konkrete Weichenstellung für die Liegenschaft am Meienberg. Ein Wohnprojekt im Schachen beantwortet weder die Frage nach der Zukunft am Meienberg, noch die Bedenken gegenüber einem langjährigen, kostspieligen Provisorium in Form einer Zwischennutzung», sagt FDP-Präsident Marco Steg. 

Ein Gegenvorschlag darf andere Lösungen anbieten. Er muss aber in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand und dem Zweck der Initiative stehen. Diese fordert ein quartierverträgliches Wohnprojekt auf der Liegenschaft Nr. 2912J. Aus Sicht der FDP bestehen begründete Zweifel, wenn der Stadtrat in seinem Gegenvorschlag einfach die Liegenschaft austauscht. Er ignoriert damit den ausdrücklich benannten Standort und klammert den eigentlichen Konflikt über dessen Nutzung vollständig aus. 

Die FDP verlangt eine rechtlich einwandfreie Abstimmung über die Initiative «Attraktiver Wohnraum im ehemaligen Pflegezentrum Meienberg». Das Wohnbauvorhaben im Schachen soll der Stadtrat eigenständig vorlegen. Für die Liegenschaft am Meienberg braucht es eine verbindliche Entwicklungsperspektive sowie Transparenz über Dauer und Gesamtkosten der vorgesehenen Zwischennutzung.