Selbstbestimmung und gute Versorgung verbinden
Der Kanton St.Gallen hat im Oktober 2026 eine Vernehmlassung zu neuen Leistungen für betreutes Wohnen im Rahmen der Ergänzungsleistungen eröffnet. Die Vorlage soll dazu beitragen, dass unterstützungsbedürftige Menschen länger zu Hause leben können.
Die FDP begrüsst das Ziel der Selbstbestimmung. Entscheidend ist, ob die Unterstützung im Alltag funktioniert: Erhöht sie die Lebensqualität? Hilft sie den Angehörigen? Und stehen passende Leistungen zur richtigen Zeit zur Verfügung?
Den Bedarf der nächsten Jahre vorausschauend planen
Für Rapperswil-Jona ist diese Entwicklung mit Blick auf das Pflegezentrum Schachen wichtig. Wenn Menschen dank ambulanter Unterstützung später in ein Heim eintreten, kann sich die Nachfrage nach stationären Plätzen verändern. Gleichzeitig wächst die ältere Bevölkerung. Beide Entwicklungen müssen in die Planung einfliessen.
Die FDP erwartet deshalb eine nachvollziehbare Bedarfsbetrachtung für die kommenden zehn bis fünfzehn Jahre. Wohnen zu Hause, Angebote zwischen dem eigenen Haushalt und dem Pflegeheim sowie stationäre Pflege müssen gemeinsam betrachtet werden.
Wir haben dazu Unterlagen von RaJoVita angefragt. Im Zentrum steht die Frage, wie sich veränderte Versorgungsformen auf Bedarf, Auslastung und finanzielle Tragbarkeit auswirken können.
Die gesamte Rechnung betrachten
Mehr ambulante Unterstützung führt nicht automatisch zu tieferen Gesamtkosten. Neue Leistungen verursachen Aufwand, während fixe Kosten stationärer Einrichtungen zunächst bestehen bleiben können. Deshalb braucht es eine Gesamtsicht auf die Belastung von Betroffenen, Angehörigen, öffentlicher Hand und Versicherungen.
Für die FDP zählen eine gute Versorgung, wirksame Entlastung und ein verantwortungsvoller Mitteleinsatz. Wer stationäre Pflege braucht, muss rechtzeitig einen geeigneten Platz erhalten. Wer zu Hause leben kann und möchte, soll passende Unterstützung finden.
Die kantonale Vernehmlassung läuft gemäss der Vorlage bis 13. Dezember 2026. Sie ist ein Anlass, die lokale Versorgungsplanung mit aktuellen Annahmen zu überprüfen.
Quellen und weiterführende Informationen
Kanton St.Gallen · XI. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz