Das Departement des Innern hat mit Zwischenverfügung vom 29. Oktober den Antrag abgewiesen, die Abstimmung vorsorglich abzusagen. Über die rechtlichen Einwände gegen den Gegenvorschlag hat das
Departement des Innern hingegen ausdrücklich nicht entschieden. Eine nachträgliche Aufhebung ist nach wie vor nicht ausgeschlossen. Der Zwischenentscheid wird nicht angefochten, obwohl die FDP Rapperswil-Jona weiterhin der Auffassung ist, dass eine vorsorgliche Absage richtig gewesen wäre. An der von FDP-Präsident Marco Steg eingereichten Abstimmungsbeschwerde wird festgehalten.
Die Zukunft von Meienberg ist der Kern der Initiative
Die Initiative verlangt eine Vorlage, welche die Liegenschaft des ehemaligen Pflegezentrums Meienberg für ein quartierverträgliches Wohnprojekt mit einem substanziellen Anteil an preisgünstigen, finanziell nachhaltigen und generationenübergreifenden Wohnungen reserviert. Der Gegenvorschlag betrifft dagegen ein anderes Grundstück im Schachen.
Der Stadtrat begründet diese Alternative mit dem gemeinsamen Ziel, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, und einer schnelleren Umsetzung am anderen Standort. Aus Sicht der FDP beantwortet dies die entscheidende Frage der Initiative nicht: Welche verbindliche Perspektive erhält die ausdrücklich bezeichnete Liegenschaft am Meienberg?
Die FDP ist weiterhin überzeugt, dass ihre Beschwerde begründet ist. Für sie gehört der Standort zum Kern des Begehrens. Ein Wohnprojekt im Schachen legt die Zukunft des Meienberg-Areals nicht verbindlich fest. Deshalb lässt die FDP prüfen, ob die Gegenüberstellung dieser beiden Vorlagen den rechtlichen Anforderungen an einen Gegenvorschlag genügt.
Eine spätere Aufhebung ist nicht ausgeschlossen
Das Departement hält ausdrücklich fest, dass die Abstimmung nachträglich aufgehoben und gegebenenfalls wiederholt werden könnte, falls sich ein entscheidrelevanter Verfahrensmangel bestätigt.
Die FDP bedauert diese Unsicherheit. Eine allfällige Wiederholung würde zusätzlichen Aufwand verursachen und könnte das Vertrauen in die Verlässlichkeit der demokratischen Verfahren belasten. Aus ihrer Sicht wäre es deshalb vorzuziehen, die Zulässigkeit des Gegenvorschlags vor dem Urnengang verbindlich zu klären. Die Stimmberechtigten sollen darauf vertrauen können, dass ihre Stimme in einem rechtlich einwandfreien Verfahren abgegeben und gewertet wird.
«Demokratische Spielregeln gelten für alle – auch für den Stadtrat. Die Stimmberechtigten verdienen klare Verhältnisse und einen Entscheid, der rechtlich Bestand hat. Dafür setzen wir uns weiter ein», sagt FDP Präsident Marco Steg.
Die FDP Rapperswil-Jona führt das Verfahren mit diesem Ziel fort. Der Verzicht auf die Anfechtung des Zwischenentscheids ändert an ihren Einwänden gegen den Gegenvorschlag nichts.
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Marco Steg, Präsident FDP Rapperswil-Jona
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